Recht auf Remix

Die Idee zu Blackbox Urheberrecht II / Noch 19 Tage…

… Ich war im letzten Post dabei, zu erzählen, wie ich darauf kam „Blackbox Urheberrecht“ zu veröffentlichen. Hiermit will ich fortfahren, aber dann abbiegen und über ein verwandtes Problem nachdenken… Anfang 2012, als ich auf der Suche nach einem Thema für mein Buch war, brach in der Urheberrechtsdebatte die Zeit der großen Worte an:

„Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren!“

Urteilte Ansgar Heveling im Januar 2012. Mit Blick auf #PRISM erscheint mir das fast schon prophetisch, auch wenn er es damals anders meinte …

Am 30. Januar 2012 machte der CDU Politiker Ansgar Heveling den Anfang indem er in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt die Netzgemeinde mit großen Geschützen angriff und für ein starkes Urheberrecht eintrat. Die Netzgemeinde schoss nicht weniger scharf zurück. Dann kam der Februar und die Lage beruhigte sich wieder, bis am 21. März ein Reporter vom BR Sven Regener leichtsinnigerweise zum Urheberrecht befragte, woraufhin der Autor von „Herr Lehmann“ explodierte und sich zu seiner mittlerweile schon fast zur sagenumwobenen Wutrede aufschwang:

Eine gute Woche später legten 51 Tatortautoren nach und schrieben einen offenen Brief an die Netzgemeinde. Der Verfasser, Tatort-Autor Pim Richter stellte sich mir für „Blackbox Urheberrecht“ im Interview. Und erklärte sehr aufschlussreich, unter anderem, wie es zu diesem offenen Brief kam und warum ausgerechnet die öffentlich-rechtlich finanzierten Tatort-Autoren ihn verfassten.

Das führt mich zum Titel dieses Blogposts zurück…

Everything is a remix

Ich weiß nicht, ob Kirby Ferguson den Spruch „Everything is a remix“ erfunden hat, er hat ihn aber auf alle Fälle mit seiner Doku-Serie berühmt gemacht. Ich glaube übrigens nicht daran, dass ALLES nur eine Kopie von zuvor schon dagewesenem ist, sondern glaube durchaus an Originalität. Das ist eine schwierige Debatte, die ich auch gerne noch einmal führen möchte, aber nicht heute. Denn Fakt ist, es gibt Remixe, sehr viele Remixe und sie können ganz wundervoll sein. Wenn vielleicht auch nicht alles ein Remix ist, so stehen wir Zwerge aber auf jeden Fall auf den Schultern von Riesen.

Allerdings gibt es ein Problem mit dem Remix, ein rechtliches Problem: Ohne die explizite Erlaubnis der Rechteinhaber darf ich nicht remixen. Der spektakulärste Fall, der die Grenzen des Rechts auf Remix gezeigt hat, war der Fall des „Grey Albums“ von Danger Mouse.

Brian Joseph Burton, alias DJ Danger Mouse mixte 2004 das White Album der Beatles mit dem Black Album von Jay-Z zusammen und schuf ein großartiges Mashup. Allein, er hatte vorher nicht die Rechte dafür eingeholt. EMI, die Plattenfirma der Beatles, ging daher gegen das Grey Album vor und Burton wurde gezwungen, den Vertrieb einzustellen. Als Protest dagegen, dass eine Plattenfirma ein grandioses Kunstwerk der Öffentlichkeit vorenthalten wollte, fand am 24. Februar 2004 der Grey Tuesday statt. 170 Webseiten färbten sich an diesem Tag grau ein und boten das Album zum Download an.

Nun kann man sicher streiten, ob die gefährliche Maus nicht die Genehmigung hätte einholen können, bevor er seinen Remix anfertigte. Aber der Fall ist vor allem eine Parabel für ein ganz grundlegendes Problem im Internet. Dienste wie YouTube und Tumblr basieren auf Remix. Das sehr populäre „When you live in Berlin„-Tumblr macht nichts anderes als bekannte animierte GIFs mit Überschriften zu versehen, die sie in einen Berlin-Kontext setzen und schafft so etwas neues. Die Referenz, die hergestellt wird ist manchmal so einleuchtend, dass erst durch die Kombination mit der Überschrift das GIF wirklich lustig wird.

Etwa hier:

„When you walk against the traffic on Warschauer Bruecke“

Soweit ich das sehe, wird das Tumblr von Josie Thaddeus-Johns privat betrieben. Sie scheint ferner keinen Cent damit zu verdienen, zumindest sehe ich keine Werbung oder sonstige Monetarisierungsversuche. Es ist jetzt vollkommen weltfremd, von Thaddeus-Johns zu erwarten, dass sie für jedes einzelne GIF die Rechte einholt und womöglich auch noch teuer bezahlt. Denn wie soll sie etwa herausfinden, wer die Rechte zu diesem GIF hält?

Mit dem Anspruch hier die Situation zu verbessern ist die Digitale Gesellschaft angetreten und hat die Kampagne „Recht auf Remix“ ins Leben gerufen. Ich finde die Kampagne sehr gut und wichtig und sie hat meine volle Unterstützung. Doch dann führte ich das oben erwähnte Interview mit Pim Richter und Herr Richter sagte dort folgendes:

„Das Urheberecht ist […] ein unveräußerliches Recht, zu dem auch gehört, dass ausschließlich ich, also der Urheber, über die Integrität meines Werkes bestimmen darf. Wenn also jemand mein Werk nimmt und es in gewissem Sinne verfremdet, etwa ein faschistisches Stück damit „anreichert“, dann will ich weiterhin das Recht haben, diesen Menschen zu zwingen, das zu unterlassen. Das muss möglich sein. Wenn Menschen unberechtigterweise mein Werk in einem weltanschaulichen Zusammenhang verwenden, der meinem zuwider läuft, muss ich doch das Recht haben, ihnen das zu verbieten.“

Das brachte mich ins Grübeln, denn es ist ein verdammt gutes Argument. Ich schreibe hier auf diesem Blog ja auch immer wieder gegen Intoleranz an. Was würde ich sagen, wenn etwa ein Rassist jetzt daherkäme und meinen Sophistenartikel für seine Argumentation verwenden würde… Ich wäre sicher nicht amused. Ich habe aber keine Antwort auf dieses Dilemma: auf der einen Seite bin ich dafür, Hürden abzubauen, um Remixe zu fördern und damit ja auch irgendwie Meinungsfreiheit und eine schönere, buntere Welt. Auf der anderen Seite möchte ich aber eben auch wehrhaft demokratisch mich den Demagogen in den Weg stellen können.

Und wie immer, wenn ich etwas nicht weiß, habe ich eben jemanden gefragt. In diesem Fall die DigiGes und geantwortet hat mir Leonhard Dobusch.

Dobusch nannte mir drei Argumente:

„- Die befürchtete Nutzung in neonazistischen Kontexten ist in der Regel mehr als hypothetisch denn tatsächlich praktische zu verstehen.

– Für den unwahrscheinlichen Ernstfall bleiben jedoch bestehende Verhetzungs- und Wiederbetätigungsverbote von einem Recht auf Remix unberührt.

– Und wenn alle Stricke reißen, handelt es sich wahrscheinlich um einen Fall, auf den das Voltaire zugeschriebene Zitat von S.G. Tallentyre passt: ‚Ich missbillige, was du sagst, aber würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.'“

Das erste Argument finde ich nicht sonderlich stark, denn auch gegen hypothetische Bedrohungen muss ich mich schützen, sonst wache ich eines Morgens auf und die NSA überwacht das komplette Internet…

Das zweite Argument hingegen stellt mich schon eher zufrieden. Das Urheberrecht sollte nicht als meine persönlich-willkürliche Ersatzzensur herhalten, dafür haben wir andere, sorgsam ausgehandelte Gesetze. Und dennoch bin ich da auch noch nicht ganz glücklich mit. Wie verfahrt ihr denn, wenn ein Hater versucht, euch in den Kommentaren eures eigenen Blogs fertigzumachen? Schaltet ihr den Kommentar frei? Und ist dieser Fall überhaupt zu vergleichen mit einem Remix, der meiner Weltanschauung zuwider geht?

Das dritte Argument hingegen ist sehr stark und hat eine große Schnittfläche mit meinem persönlichen Wertekanon gemeinsam. Es erinnert mich an eine Episode aus Salman Rushdies Autobiographie, in der er beschreibt, dass er sich bei der britischen Regierung dafür eingesetzt hat, dass ein (ich glaube philippinischer) Film, der Rushdie persönlich verunglimpft, in Groß Britannien gezeigt werden durfte. Rushdie, selbst Opfer der Zensur in allzu vielen Staaten war, hielt das Recht auf freie Meinungsäußerung höher als seine Persönlichkeitsrechte.

Dobusch fuhr übrigen noch fort, indem er erklärte, dass es schon heute Fälle gibt, in denen jemand mein Werk in mir nicht genehmer Weise bearbeiten darf:

„Parodie und Satire: dafür gibt es eine Ausnahme im Urheberrecht. Und Parodien und Satiren entstehen besonders häufig aus einer anderen Weltanschauung heraus als derjendigen des Urhebers der parodierten Werke. Der Grund für die Ausnahme ist aber klar: das Urheberrecht soll Meinung-, Ausdrucks- und Kunstfreiheit nicht behindern.“

Dobusch schloss seine E-Mail an mich damit, dass es eine Frage von offener Gesellschaft und Liberalität ist. Dem stimme ich voll und ganz zu. Und dennoch hat die Offene Gesellschaft auch ihre Feinde und ich bin noch immer zu keinem Entschluss gekommen, wo ich den Strich ziehe und sage: „Hier stehe ich und kann nicht anders„.

Daher will ich sokratisch offen schließen und sagen, dass ich noch länger über dieses Dilemma nachdenken muss. Wenn ihr eine Lösung habt, dann teilt sie mir mit, ansonsten lest mein Buch und besucht natürlich die Webseite von „Recht auf Remix“ für weitere Informationen…