Waffen töten keine Menschen, oder?

In der siebten Klasse hatten wir im Klassenzimmer hinter der Tafel eine große Leinwand sowie eine kleine Projektorkabine an der hinteren Wand. Erstaunlicherweise kann ich mich aber nicht erinnern, dass darauf je ein Film gezeigt wurde. Wenn wir Filme im Unterricht sahen, dann auf einem Röhrenfernseher, der auf einem eigenen Wagen durchs Schulgebäude gerollt wurde. Aber ich schweife ab…

Zum Leinwandensemble gehörte nämlich auch ein langer Zeigestab aus Fiberglas. Und dieser Zeigestab geriet bald ins Fadenkreuz unserer Klassenkonferenz. Der Stab wurde nämlich im jugendlichen Überschwang von den wilderen Jungs und Mädchen manchmal dazu benutzt, jemand anderen zu schlagen. Im Spiel war da keine böse Absicht dahinter, einfach nur Unbedachtheit. Jetzt ist so ein Fiberglasstab allerdings elastisch und bei einem etwa 1,50 Meter langen, schwingenden Stab ist der Schmerz des Schlages schon nicht ohne, auch wenn der Angreifer gar nicht so fest zuschlagen wollte.

Auf einer Klassenkonferenz jedenfalls sprach sich die Mehrheit dafür aus, den Stab in die Projektorkabine zu sperren, damit er nicht mehr als Waffe benutzt werden könnte. Ich war dagegen. Ich konnte nicht nachvollziehen, dass wir in der Klassengemeinschaft anscheinend zwar zu dem Konsens kommen konnten, dass das Schlagen mit dem Stab scheiße ist, wir uns aber nicht darauf einigen konnten, es einfach zu lassen. Als ginge eine magische Kraft von diesem Gegenstand aus, die den Träger zwingt, ihn als Waffe zu gebrauchen. Quasi ein tolkienscher Herrscherstab.

Bis heute vertrete ich die extrem liberale Position, dass Probleme im menschlichen Miteinander durch Kommunikation und nicht durch Verbote gelöst werden sollten. So ließ mich ein Update von Watchever unlängst entscheiden, ob ich eine maximale Fernsehdauer für meine Tochter (7) einstellen wolle. Ich entschied mich dagegen, übrigens wie gegen die Option in der Fritzbox jugendgefährdende Webseiten automatisch zu blockieren. Es wäre bequem für mich, per Knopfdruck meiner Tochter diese Verbote auszusprechen, hingegen wähle ich den komplizierten Weg, mit ihr zu diskutieren, warum sie nicht noch eine Folge von „Barbar, der Elefant“ sehen darf und den komplizierten Weg, ihr zu erklären, wie sie sich im Internet bewegen muss, ohne ungewollt auf Pornos oder gar Gewalt zu stoßen.

Allerdings ist diese Position nicht nur unbequemer, sie ist auch nicht ganz unproblematisch. Es ist – meine Überschrift deutete es an – der Slogan der amerikanischen Waffenlobby: Waffen töten keine Menschen, Menschen töten Menschen. Allein, alle Statistiken sagen das Gegenteil. In Europa haben wir viel strengere Waffengesetze und mit ihnen viel weniger Morde. Nun denke ich trotzdem, dass die amerikanische Waffenlobby mit ihrem Slogan im Grunde Recht hat. Allerdings ist ihre Lösung: dem Bad Guy mit einer Knarre einen Good Guy mit einer Knarre entgegenzusetzen, falsch. Die Probleme der amerikanischen Gesellschaft mit Gewalt haben so komplexe Ursachen (soziale Ungleichheit, mangelnde Bildung, Tradition, Sozialisation), dass letztlich wohl nur ein Verbot hier helfen kann. Auch wenn es den USA sicher gut tun würde, die Ursachen und nicht die Mittel zum Zweck zu bekämpfen.

Warum schreibst du das alles, Privatsprache?

Weil Caspar Clemens Mierau Tor verbieten will„, könnte ich sagen, tue ich aber nicht. Stattdessen sage ich: Leitmedium hat den Finger in einer dreckige, eitrige Wunde gelegt und bohrt darin herum. Und das kann er ziemlich gut. Was ist die Wunde in meiner Metapher? Wir haben in der Netzgemeinde ein Problem mit Hatern, mit der Kommentarkultur oder ganz generell mit unseren Umgangsformen.

Kleine Abschweifung: Ich lehne es – ähnlich wie Das Nuf – ab, in diesem Kontext von "Trollen" zu sprechen, da ich finde, dass das Wort Täter verniedlicht. Ein Troll ist jemand, der oder die in einer politischen Diskussion ein Katzenbild postet beziehungsweise der oder die in einem Supportforum jemanden rickrolled. Menschen, die andere Menschen systematisch fertigmachen, die Frauen mit Vergewaltigung drohen oder intime Details des Privatlebens ihrer Opponenten veröffentlichen, sind keine Trolle sondern soziopatische Arschlöcher oder eben Hater.

Aber was genau hat Mierau denn nun gesagt? Er hat darauf hingewiesen, dass der Anonymisierungsdienst Tor von Hatern genutzt werden kann, um sich – etwa im Falle einer Morddrohung – vor der Strafverfolgung zu verbergen. In den Kommentaren des Leitmediums wird noch darauf hingewiesen, dass Tor und ähnliche Anonymisierungsdienste noch zu ganz anderen Straftaten verwendet werden. Das berühmtesten Beispiel ist sicherlich Silk Road, eine Art ebay (auch) für schwere Drogen und sogar ekelige Sachen wie Auftragsmord. Ein Ort, den du tunlichst nur anonym aufsuchen solltest. Also ist ein Verbot von Tor eine logische Sache, wie der Verbot von Waffen, oder? Nun, es ist ein typischer Fall von Liberty Valence (Englisch für Valenz oder Wertigkeit der Freiheit).

Screenshot: The Man Who Shot Liberty Valance
Screenshot: The Man Who Shot Liberty Valance. Copyright: Paramount. Hier als Blueray bei Amazon*.

Noch eine kleine Abschweifung: Im Jahr 1962 drehte John Ford mit "Der Mann der Liberty Valance erschoss" ein Schlusskapitel zum Western. Ein großartiger Film, der schon mit epischen Vorausdeutungen wie der Eisenbahn und dem Automobil beginnt und damit endet, dass John Wayne an Altersschwäche stirbt. John Wayne! Im Bett! Ohne Schuhe! Im Film wird verhandelt, dass die Zeit der Outlaws vorbei ist und die Epoche der Anwälte und Politiker beginnt. Und es wird darauf verwiesen, dass mit der aufkommenden Sicherheit vor Gangstern eben auch ein Stück Freiheit dahin geht und kein Westernheld mehr am Ende in den Sonnenuntergang reitet. Freiheit ist eben ambivalent, verstehta?!

Freiheit und Sicherheit sind zwei widerstreitende Werte. Du kannst den einen nicht im gleichen Maße wie den anderen haben. Sie müssen stets in Balance gehalten werden. Absolute Freiheit ist Anarchie. Und das ist letztlich nur ein Naturzustand ohne Leviathan, in dem das Recht des Stärkeren gilt. Auf der anderen Seite pervertiert absolute Sicherheit zu Staatssicherheit und damit zum Totalitarismus. Denn wenn alles geregelt ist, brauchst du auch eine totale Überwachung um die Einhaltung dieser Regeln zu gewährleisten und drakonische Strafen, um Regelübertritte zu verhindern.

Nun hat sich seit 2001 die Balance in der Gesellschaft immer mehr in Richtung Sicherheit verschoben. In der gleichen Zeit jedoch wurde das Internet zum Massenmedium und hat sich seinen freiheitlichen Charakter noch weitgehend bewahrt. Und in diesem Spannungsfeld steht nun Mieraus Gedankenspiel zu einer Reglementierung von Tor. Er selbst spricht auch den Dual Use von Tor an, ohne jedoch auszusprechen, worin denn die zweite Seite besteht. Das möchte ich gerne nachholen: Im Schatten der Totalüberwachung durch Geheimdienste ist ein Mittel, um sich vor dieser zu schützen, vielleicht keine so schlechte Idee. Zwar weist CCM richtig darauf hin, dass die NSA keine Vergewaltigungsdruhungen verschickt und auch unsere Demokratie macht einen recht stabilen Eindruck, aber wir sollten nie vergessen, dass die zukünftige Geschichte noch nicht geschrieben ist, dass es keine Regeln oder Gesetze im Weltgeschehen gibt, aus denen abzuleiten wäre, dass unser Rechtsstaat auch morgen noch da ist: Improbable things happen. Vielleicht sehen wir uns in Kürze schon wieder mit einem Totalitarismus konfrontiert, der obendrein auch noch eine perfekte Überwachungsinfrastruktur vorfinden wird. Wollen wir da wirklich unsere Mittel zur Abwehr aus der Hand geben? Zudem gibt es auf dieser Welt schon heute viele totalitäre Regime, in denen Dissidenten, Widerstandskämpferinnen oder sogar komplette Zivilgesellschaften auf die Nutzung von Tor angewiesen sind, da sie ansonsten in Lebensgefahr sind.

Ich will hier nicht die psychische Unversehrtheit der einen gegen die physische der anderen aufwiegen, sondern den guten Usecase von Tor ausformulieren. Abschließend möchte ich zu bedenken geben, dass ich nicht glaube, dass ein Verbot oder eine Reglementierung von Tor einen gewünschten Effekt auf den Anstand der Hater hätte. Wäre es so, dann müsste das in seinen Klarnamenzwängen gefangene Facebook ein Hort der glücklichen Einhörner sein, doch auch dort sind Hass, Bedrohungen und psychische Gewalt an der Tagesordnung. Genauso wenig glaube ich, dass sich Menschen, wie der erst kürzlich von der FAZ portraitierte Uwe Ostertag überhaupt für Tor interessieren. Sie predigen ihre menschenverachtenden Botschaften auch trotz langer Features inklusive Klarnamennennungen.

Ich glaube auch im Fall der Hater ist die Antwort kein Knopf zum Abschalten und kein Projektorraum zum Wegsperren, sondern der komplizierte Weg der Kommunikation. Wir müssen die aufklären und überzeugen, dass wir einen anderen Umgangston im Netz brauchen, die mit sich reden lassen und wir müssen denen die Plattformen und die Toleranz vorenthalten, die lernresistent sind. Das ist schwer! Das ist nichts, was sich von heute auf morgen ändern wird! Das ist nervenaufreibend! Aber das ist möglich!

Gesellschaftliche Änderungen sind schon früher eingetreten und sie werden sich auch in Zukunft erkämpfen lassen…

Online-Pranger

Im Internet prangert man gerne an. Aber noch lieber wird der Pranger als Totschlagsargument benutzt. Im digitalen Raum, wo wir alle anonym sind, ist es ein Sakrileg uns jenseits unserer selbstgewählten Pseudonyme zu benennen. Uns hinter unseren Avataren hervorzuziehen und ins grelle unbarmherzige Licht der Online-Öffentlichkeit zu stellen, das ist eine Sünde, das ist unzivilisiert.

Allein die Frage ist: ist auch alles Pranger, was Pranger genannt wird?

Die Wikipedia nennt in ihrer Definition des Prangers vier, mir wichtig erscheinende Kriterien:

  1. Der Pranger ist ein Strafwerkzeug
  2. Der Pranger dient der öffentlichen Vorführung
  3. der Angeprangerte ist an den Pranger angekettet
  4. Der Pranger ist eine „Ehrenstrafe“, die angeprangerte Person wird also als ehrlos dargestellt, sie soll sich schämen

Soweit die Wikipedia. Ich möchte dem mit Blick auf die zeitgenössische Verwendung hinzufügen:

5. Es ist für das Anprangern wesentlich, dass eine Person oder ein Sachverhalt in den öffentlichen Raum gezerrt wird, der zuvor nicht dort war.

Mit dem Internet haben wir einen riesigen ‚Athener Marktplatz‘ geschaffen, auf dem jeder reden kann. Menschen, die dort sprechen, können für diese Rede, die sie freiwillig in den öffentlichen Raum stellen, nicht angeprangert werden.
Sie können freilich in anderen Aspekten ihrer Persönlichkeit oder mit nicht-öffentlichen Aussagen und/oder Handlungen angeprangert werden. Außerdem können andere Formen der Bezugnahme auf ihre Aussagen stattfinden: Empörung, Verurteilung etc. Aber eben nicht das Anprangern, den dem ist wesentlich, dass etwas aus dem Privaten oder Geheimen herausgeholt wird.

Einen Paradefall eines solchen Online-Prangers berichtet Udo Vetter in „Blackbox Urheberrecht“ (Ja, ich höre nicht auf mit der schamlosen Eigenwerbung.) Indem er darüber schreibt, dass eine Abmahnkanzlei die Klarnamen und Adressen von Filesharern, die Pornos geteilt hatten, veröffentlichen wollte. Erst ein Gericht stoppte das Vorhaben der Kanzlei, um die Persönlichkeitsrechte der Sharer zu schützen.

Auf diesen Fall treffen alle fünf oben genannten Aspekte zu:

1. Die Kanzlei wollte die Sharer mit dem Online-Pranger bestrafen.
2. Die Sharer sollten öffentlich dargestellt werden.
3. Metaphorisch wären sie angekettet gewesen, da der Pranger auf einer Webseite stattgefunden hätte, die sie selbst nicht hätten editieren können.
4. Gerade weil es sich gezielt um Pornoliebhaber handelte, war dies ganz klar eine Ehrstrafe
5. Und es sollten Daten über die Filesharer veröffentlicht werden, die die Kanzlei erst von den Providern der Angeprangerten in Erfahrung bringen musste. Fraglos also Daten, die zuvor nicht im öffentlichen Raum standen.

Lasst uns mal wieder etwas abschweifen…

Ihr fragt euch vielleicht, worauf ich hinaus will. Aber sicher ahnen es viele von euch schon: das sogenannte #om13gate. Die Piratenpartei hat eine jährlich Konferenz: die Open Mind. Auf dieser hielt dieses Jahr Jasna Lisha Strick alias @Faserpiratin einen Vortrag über Hatespeech gegenüber FeministInnen.

Um diesen Vortrag brach sodann eine Kontroverse aus, in der Strick von Seiten ihrer Gegner immer wieder vorgeworfen bekam, sie hätte die pöbelnden AntifeministInnen an den Online-Pranger gestellt. Das ganz kulminierte darin, dass eine vermeintliche 19jährige namens @ochdomino (Account mitlerweile gelöscht; 28.11.13) sich von den AnhängerInnen der FeministInnen so sehr angegriffen fühlte, dass die vermeintliche „Sie“ ihren Blog löschte und ihren  angeblichen Vater ein Statement schreiben ließ, worin er sich empörte, dass @ochdomino von den gemeinen FeministInnen fertiggemacht worden sei.
Mittlerweile hat der Blogger, Autor und Kolumnist Malte Welding die Behauptung in den Raum gestellt, besagte @ochdomino und alles drumherum seien der Fake einer PR-Agentur. Welding hat dafür keine Beweise vorgelegt, aber er tauchte auf meinem Radar in der Vergangenheit stets als glaubwürdig auf, zumal er sich gelegentlich selbst moderat feminismuskritisch gezeigt hat.
Interessant wie hervorsehbar ist, dass die Geschichte vom Augenblick der Enthüllung des Fakes dahingehend umgedeutet wurde, dass es von nun an gar nicht mehr wichtig sei, ob @ochdomino echt gewesen ist, denn schließlich habe es ja die Angriffe und vor allem den Pranger der Feministinnen gegeben. Anlass genug für mich den langen Bogen zurückzuschlagen…

Treffen die fünf Kriterien für einen Online-Pranger auf den Vortrag von Jasna Lisha Strick zu?

1. Es handelte sich um einen Vortrag auf einer recht kleinen Konferenz. Die Vorträge sind auf YouTube zu finden und haben allesamt Abrufzahlen im zweistelligen oder dreistelligen Bereich. Und sogar der Vortrag von Strick kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht über 2500 Klicks hinaus. Das Thema des Vortrags war, empirische Beweise für derartige Hatespeech zu zeigen. Man kann dem Vortrag vorwerfen, dass er inhaltlich recht schwach ist, da er über eine reine Phänomenbestimmung anhand von etlichen Stichproben nicht hinauskommt. Ich hätte mir weniger Fallbesispiele und mehr Analyse gewünscht, aber das alles ist doch von einer Bestrafung wirklich sehr weit entfernt.

2. Der Vortrag wurde auf einer öffentlichen Konferenz gehalten und ist auf YouTube abrufbar. Die Anfeindungen von Stricks Gegnern werden, wie in 1. bereits erwähnt ausführlich präsentiert. Entsprechend ist das Kriterium der Öffentlichkeit gegeben.

3. Die vermeintlich angeprangerten hatten keine Möglichkeit, nicht in dem Vortrag zu erscheinen, außerdem fehlt ihnen die Möglichkeit, sich aus diesem wieder herauszunehmen. Metaphorisch gesprochen sind sie an diesen gekettet.

4. Von einer „Ehrenstrafe“ könnte hingegen nur dann die Rede sein, wenn den präsentierten AntifeministInnen ihre Aussagen peinlich wären, wenn sie sich ihrer schämen würden. Aus den Statements, die ich so gelesen habe, konnte ich das nicht entnehmen.

5. Aber, und das ist der wichtigste Punkt: Alle Beispiele stammten aus dem öffentlichen Raum: von Twitter, aus Blogs und Kommentarspalten. Von einem Pranger kann aber schlichtweg nicht die Rede sein, wenn nur etwas wiederöffentlicht  wird, das der Angeprangerte selbst in die Öffentlichkeit gestellt hat.

Formen der Referenz

Ein Pranger ist eine Form der Referenz: er nimmt auf eine Sache Bezug, die der Öffentlichkeit bislang unbekannt war und referenziert diese gegen des Willen des Urhebers.

Wir haben im Falle des #om13gate aber mit einer ganz anderen Form der Referenz zu tun als mit einem Pranger: mit einem Zitat. Strick referenziert auf öffentliche Aussagen unter Angabe der Quelle. Das ist nichts Ehrenrühriges, das ist im Gegenteil einzig korrekte Weg zu zitieren.

Und hier muss ich noch einmal ganz schamlos Werbung machen und Jürgen Schönstein zitieren:

Wenn ich als Wissenschaftler die Ideen anderer in meinen Arbeiten verwende, dann bediene ich mich an deren geistigem Eigentum. Wenn ich die Zeilen aus einem Heinrich-Heine-Gedicht rezitiere, dann leihe ich mir dessen geistiges Eigentum. Wenn ich ein Creative-Commons-Foto, das ich auf Flickr gefunden habe, in mein Blog stelle, dann nehme ich mir ein Stück fremden geistigen Eigentums. Und bezahle dafür mit dem Hinweis, wessen Forschungsbericht, wessen Gedicht, wessen fotografisches Werk ich hier verwende. Und umgekehrt verpflichte ich mich, dieses Eigentum dahingehend zu respektieren, dass ich es schonend und korrekt behandle: dass ich die Fakten und Erkenntnisse des Wissenschaftlers nicht verfälsche (und beispielsweise behaupte, Darwin habe die Existenz eines intelligenten Designers postuliert) oder ein Heine-Gedicht nicht für antisemitische Propaganda verwende und das Foto nicht in einem verfälschenden und verzerrenden Zusammenhang verwende.

Jürgen Schönstein: Geistiges, Eigentümliches … und Walderdbeeren. In: Daniel Brockmeier (Hrsg.):Blackbox Urheberrecht. Frankfurt 2013.

Die wirklich spannende Frage ist also, hat Jasna Lisha Strick korrekt zitiert? Und dagegen habe ich erstaunlicherweise keine Einwände gehört oder gelesen. Allenortes war nur die Empörung groß, dass sie Pseudonyme und Avatare nicht geschwärzt habe, aber nirgendwo habe ich gelesen, dass sie die Hater falsch zitiert habe. Das aber heißt, dass die Zitierten wohl durchaus zu ihren menschenverachtenden Aussagen stehen.

Das war es von mir zum Online-Pranger. Schalten Sie auch beim nächsten Mal wieder ein, wenn ich jenseits der Aufregung mal logisch an die Sachen rangehe… 😉

Ich bin raus!