Das Dilemma von „Terror – Ihr Urteil“

In der ARD wurde am 17.10.2016 das Fernsehspiel „Terror – Ihr Urteil“ aufgeführt. Und wenn schon Millionen Menschen sich den Kopf über Ethik zerbrechen, möchte ich mir die Chance nicht entgehen lassen, meine 5 Cent in den Hut zu werfen.

Was ist passiert?

Das Setting des Fernsehspiels war folgendes: Ein Selbstmordattentäter hat ein Flugzeug entführt und droht es, auf ein Fußballstadion stürzen zu lassen. Ein Kampfjetpilot entscheidet sich gegen den direkten Befehl seiner Offiziere, das Flugzeug abzuschießen. Sein Kalkül ist einfach: So sterben nur wenige hundert Menschen im Gegensatz zu vielen Tausend.

Die Fernsehzuschauer sahen daraufhin die Gerichtsverhandlung und durften am Ende per Abstimmung das Urteil bestimmen. Sie entscheiden sich, den Piloten freizusprechen. Das ist ein brisanter Ausgang, denn es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein solcher Abschuss gegen das Grundgesetz verstößt, also gegen unsere Verfassung, gegen unser höchstes Gesetz, die Basis unserer Demokratie, auf deren Grundlage alle anderen Gesetze aufgebaut sind.

Der Ausgang dieser Sendung lässt sich also allzu leicht in Einklang bringen mit den menschenverachtenden, antidemokratischen Tendenzen, die Deutschland seit Beginn der Flüchtlingskrise zeigt. Aber ist dieser Schluss gerechtfertigt? Nicht unbedingt.

Nicht #mausgerutscht

Betrachten wir zum Beispiel den Schießbefehl, den die AfD-Politikerin Beatrix von Storch aufs Tapet gebracht hat. Sie spielte in einem Interview mit dem Gedanken, gegebenenfalls auf Flüchtlinge, auch Frauen und Kinder, zu schießen, um die deutschen Grenzen zu schützen. Später entschuldigte sie sich damit, dass die auf ihrer Maus ausgerutscht sei.

Ethik ist immer eine Güterabwägung und damit meine ich nicht „Güter“ im Sinne von „Waren“ sondern im Sinne von „gut und böse“. Und der Schießbefehl stellt ein vergleichsweise niedriges Gut „den illegalen Grenzübertritt von unbewaffneten Menschen in Not“ über eines der höchsten Güter, die wir kennen: Menschenleben. Er ist also ganz offensichtlich unmoralisch.

Doch wie verhält es sich bei der Terrorsendung?

Auf dem ersten Blick liegt hier das Gleiche Gut auf beiden Waagschalen: Menschenleben. Von Unmoral kann hier also keine Rede sein. Im Gegenteil ist es doch höchst moralisch, sich für die Seite zu entscheiden, auf der mehr Leben liegen, oder? Wie konnte das Bundesverfassungsgericht dann urteilen, dass es sich hierbei um einen Bruch des Grundgesetzes handelt?

Der Grund ist folgender: Nur auf den ersten Blick sind die beiden Güter, die hier miteinander streiten die Menschenleben einer größeren Zahl mit denjenigen einer geringeren Zahl. Auf den zweiten Blick streiten hier eigentlich Menschenleben und Menschenwürde miteinander. Dadurch, dass der Pilot für die Flugzeuginsassen entscheidet, dass ihr Leben weniger wert ist als das der Menschen im Fußballstadion, würde er gegen ihre Menschenwürde verstoßen, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Und „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Das oberste Prinzip, dem sich alles unterzuordnen hat. Erneut stellt sich mir hier die Frage: Warum ist das so? Warum sollen Menschenleben einer größeren Zahl weniger Wert sein, als Menschenwürde einer geringeren?

Zwei Wertesysteme

Dahinter stehen zwei Wertesysteme. Der Pilot, der die Menschenmenge im Stadion gegen die im Flugzeug aufrechnet, verfolgt die Philosophie des Utilitarismus‘. Der Utilitarismus lässt sich fahrlässig verkürzen auf den Leitsatz „Das  größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl“. Diese Philosophie ist vor allem im angelsächsischen Kulturkreis verbreitet. In den USA fand sie mit dem Grundsatz des „Pursuit of happiness“ sogar Einzug in die Verfassung. Es gehört also zu den Grundrechten amerikanischer Bürger, nach Glück zu streben und der Staat hat dies für die größtmögliche Zahl zu ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte hingegen in der Tradition der Ethik Immanuel Kants. In seinem berühmten Buch „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ hatte Kant den kategorischen Imperativ als oberstes ethisches Prinzip definiert. Dieser Imperativ sagt: „Handle stets nach derjenigen Maxime, von der du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde“. Aus dem Satz hatte Kant dann die Forderung abgeleitet, dass man Menschen nie als bloßes Mittel sondern immer als Zweck betrachten solle. Das ist im Grunde eine andere Formulierung für „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Und wenn der Pilot Menschen tötet um andere Menschen zu schützen, dann behandelt er sie eben als  bloßes Mittel.

Bloß Tradition?

Also hat das Bundesverfassungsgericht bloß aus Tradition so geurteilt und die Entscheidung des fiktiven Piloten ist genauso richtig? Nun, nicht ganz. Es hat ja einen Grund, dass die Menschenwürde, der Schutz des Individuums, das oberste Prinzip unserer Demokratie ist. In den totalitären Regierungsformen des 20ten-Jahrhunderts wurde diese Menschenwürde massiv missachtet. Sowohl im Faschismus und Nationalsozialismus als auch im Stalinismus wudren Menschen als bloße Mittel zum Erreichen eines größeren Ziels eingesetzt. Unsere Staatsform ist eine direkte Antwort, eine Gegenbewegung gegen diese Totalitären Denkweisen, denn sie haben viel Leid verursacht. Daher haben wir einen sehr guten Grund die Menschenwürde Weniger sogar höher zu stellen als das Leben Vieler.

Also zeigt die Fernsehsendung doch, dass der Mob keine Ahnung hat und undemokratische Entscheidungen fällt? Nein, so einfach ist es nicht und darin besteht auch genau der Unterschied zum kulturellen Tiefpunkt des erwähnten Schießbefehls. Hier haben wir es mit einem Dilemma zu tun, mit einer Entscheidung, bei der es kein einfaches richtig oder falsch gibt. Mein kleines Philosophiewörterbuch definiert ein solches Dilemma, wie wir es hier vor uns haben, als Situation …

„… In der man zwischen zwei Handlungsweisen wählen muß, die beide negative Konsequenzen haben.“

Das besondere an ethischen Dilemmata ist, dass dadurch, dass es keine einfachen Entscheidungen gibt, die Auseinandersetzung mit ihnen der eigentliche Gewinn ist. Ethik ist mehr als ein fester Satz von Geboten. Sie lebt von der ständigen Beschäftigung mit unseren Werten. Nur wenn wir sie in Frage stellen und sie immer wieder neu begründen, bleiben sie für unser Zusammenleben relevant. Entsprechend ist ein Tag, an dem sich Millionen Menschen mit einem ethnischen Dilemma beschäftigen, ein guter Tag für unsere Kultur.

Literatur

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Vorrats-WTF? – Eine Geschichte, absurder als Warten auf Godot

Unsere Bundesregierung hat jetzt beschlossen, dass wir wieder eine Vorratsdatenspeicherung bekommen sollen. Ich weiß, das klingt voll öde, aber das ist es nicht. Macht euch eine Schüssel Popcorn, öffnet ein Bier und dann lest die Geschichte zu diesem Gesetz, das da jetzt auf uns zukommt, die ist so bekloppt, dass man eigentlich nur noch darüber lachen kann.

Denn zunächsteinmal: Was heißt das eigentlich? Vorrats-Dingens … ? Das heißt, dass die Regierung, beziehungsweise die Polizei und wahrscheinlich auch die Geheimdienste alle unsere Telefonverbindungen und Internetverbindungen für zehn Wochen speichern darf. Und zwar, und das ist die Kirsche auf der Sahne auf dem Eisbecher für die Überwacher: Ohne dass es einen Anlass dafür gibt. Es muss also nicht erst ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet worden sein, bevor abgespeichert werden darf, wann und wie oft du irgendeine Webseite – YouPorn – angesurft hast, oder mit wem du telefoniert hast – deiner Affäre – beziehungsweise wem du eine E-Mail geschickt hast – dem Tierheim, in das du das „entlaufene“ Kaninchen gebracht hast.

Du musst also nicht einmal Scheiße bauen, bevor dich der Staat durchleuchten darf. Aber so richtig drollig wird dieser Beschluss erst, wenn wir uns mal die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung angucken. Denn, die Älteren unter uns werden sich erinnern: wir hatte sie schon einmal, die Vorratsdatenspeicherung. Als wir das letzte Mal die GroKo hatten, hat diese uns schon einmal die bittere Suppe mit Namen Vorratsdatenspeicherung eingebrockt. Das war im Jahr 2007.

Dazu ist noch wichtig zu sagen, dass die EU im Rahmen der Post-11.-September-Panik die Vorratsdatenspeicherung 2005 in eine Richtline gegossen hatte. So eine Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten der EU in eigene Gesetze umwandeln, sonst gibbets Haue aus Brüssel!

Hä? Warum muss die Regierung das jetzt dann noch einmal beschließen, wenn sie es doch schon 2007 getan hat?

Weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gesagt hat: Vorratsdatenspeicherung? Läuft nicht, Jungs und Mädels! Ihr wisst schon, das Bundesverfassungsgericht, das sind diese Leutchen mit den lustigen roten Roben.

Q

Na ja, fast richtig….

Das Bundesverfassungsgericht, das sagt ja schon der Name, hat die Aufgabe, zu prüfen, ob ein Gesetz mit der Verfassung – unserem Grundgesetz – in Einklang steht. Und das war die Vorratsdatenspeicherung nun einmal nicht. Sie verstieß gegen Paragraph 10 der Grundrechte, also der höchsten Rechte, die die Menschen in Deutschland haben. Nach Paragraph 10 sind nämlich Briefe, Telefonate und andere Kommunikation mittels technischer Medien „unverletztlich“, also um jeden Preis zu schützen. Und die Vorratsdatenspeicherung macht eben so ziemlich das genaue Gegenteil. Tja, das hätte eigentlich das Ende der Vorratsdatenspeicherung sein sollen. War es aber nicht, weil das Gericht das Gesetz nur „in dieser Form“ kritisierte, machten sich viele aufrechte Grundrechtskritiker aus CDU und SPD daran, uns die Vorratsdatenspeicherung auf Biegen und Brechen wieder reinzuwürgen. Dieses Konstrukt scheint so etwas wie der heilige Gral der Überwachung zu sein.

Die Rolle der EU

Als gutes Argument hatten sie immer in der Hinterhand: „Wir würden ja gerne darauf verzichten, aber leider zwingt uns Brüssel dazu!“. Dieses Argument trugen die Law-And-Orderisten wie ein Banner vor sich her … bis … ja bis, die EU sie nicht mehr dazu zwang.

Denn 2014 sagte dann auch der Europäische Gerichtshof: „Hallo Leute, also irgendwie ist das nicht sooo die gute Idee mit dieser Vorratsdatenspeicherung.“

Dann änderte sich schlagartig die Argumentation. Jetzt hieß es aus Berlin auf einmal: „Tja, wenn die EU die nicht will, dann machen wir das eben ohne die EU.“

Hä?

Der lange Weg zurück auf den Olymp der Überwachung

Was in den vergangenen 12 Monaten auf das EuGH-Urteil folgte war eine Kaskade an Hirnficks, bei der sich diverse übliche Verdächtige in geschmacklosen wie zusammengelogenen Argumenten für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung überboten.

Ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht, die Bürgerrechte einzuschränken, ist ja immer die Gewerkschaft der Polizei. Die quängelte bereits im August 2014: „Och menno, wir wollen sie aber zurück!“ Wobei das Zauberwort bei dieser wie aller kommender Forderungen lautete: diesmal solle die Vorratsdatenspeicherung aber wirklich „verfassungskonform“ sein! Wie? Who cares …

Spannend ist auch, das im gleichen Zeitraum das Max-Planck-Institut eine Studie veröffentlichte, die belegte, dass die Vorratsdatenspeicherung auch noch NUTZLOS IST!

Und da die CDU niemanden vorpreschen lassen möchte, wenn es darum geht die freiheitsfeindlichste Frieda im ganzen Land zu sein, beschloss sie eben – zugegeben nach einer kleinen Anstandsfrist – im Dezember 04 auf ihrem Parteitag, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden soll. Scheiß doch auf die Urteile der beiden höchsten Gerichte!

Gleich Anfang Januar legte dann die CSU nach, indem sie sich nicht lange mit Scham oder Taktgefühl aufhielt, sondern über den Opfern der Anschläge auf Charlie Hebdo nach einer neuen Vorratsdatenspeicherung krakelte. Dass Frankreich zum Zeitpunkt der Anschläge über genau so eine Maßnahme verfügte, war da ja nur ein kleines Detail am Rande, das man wirklich vernachlässigen kann.

Siggis Mission

Und hier beginnt nun eine der erstaunlichsten Abenteuerreisen seit Odysseus. Denn was CDU und CSU recht ist, das ist Sigmar Gabriel nur billig. Der Mann hat ein Mission: Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und dafür ist ihm keine Lüge zu weit hergeholt. Mitte Januar begann er aber noch zurückhaltend, indem er dieses Gesetz erst einmal nur forderte.

Am 17. März machte sich Gabriel dann aber daran, die Wahrheit zu verbiegen, solange es nur seinem Zweck diente: Siener Darstellung nach war nämlich der Terrorist Anders Breivik wäre 2011 in Norwegen nur wegen der Vorratsdatenspeicherung überführt worden. Das Breivik auf frischer Tat ertappt wurde und die VDS in Norwegen zum Tatzeitpunkt auch noch gar nicht in Kraft war, tja, das sind so Details, die kann Herr Gabriel doch vernachlässigen, wenn es um die gute Sache geht.

Eine Woche später meinte Gabriel dann, dass die Vorratsdatenspeicherung beim letzten Mal sowieso nur gekippt sei, weil Schwarz-Gelb das damals verbockt habe. Äääähm, Moment mal, da muss ich noch mal kurz nach oben scrollen … Aber da steht doch, dass die GroKo die damals eingeführt hat … Tja, das ist so egal wie für Herrn Gabriel die Wahrheit.

Aber vergangene Woche, am 8.4. toppte Gabriel noch alles, was er und seine Gesinnungsgenossen bis dato an Geschmacklosigkeiten von sich gegeben hatten und behauptete allen Ernstes, mit der VDS wären die NSU-Morde verhindert worden.

facepalm

Ja klar, ein Mangel an Informationen war genau das, was den NSU nicht aufhalten konnte. Ich verweise ohne weitere Worte einfach nur auf den Abschnitt „Rolle der Verfassungsschutzbehörden“ im Wikipedia-Artikel zum NSU.

Tja, aber wie es aussieht, war Gabriel erfolgreich, denn heute hat er seine Mission im Bundekabinett erfolgreich zum Abschluss gebracht. Gratulation, uns allen!

Happy Clap!